Allgemeine Geschäftsbedingungen Allround Cleaning Service GmbH:

Die Ware oder Warenlieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge werden im Rahmen der gültigen Tarifverträge zum Tag der Ausführung auf den Stundennettopreis berechnet und brauchen nicht vorher angekündigt zu werden, es sei denn, mit dem Auftraggeber sind für Einzelleistungen abweichende Regelungen, z. B. Mischpreise vereinbart.

Preiserhöhungen durch die Erhöhung der Tarife des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung und des Tarifvertrages der Gebäudereiniger für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung der einzelnen Bundesländer berechtigen nicht zur Kündigung und werden an den Auftraggeber in voller beschlossener Höhe auf den Gesamtpreis des Auftrages weitergegeben, wenn sie durch das Ministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die Preisanpassung wird zu dem Tag, zu dem sie rechtsgültig ist und für allgemeinverbindlich erklärt wird, auch rückwirkend berechnet. Bei Verträgen und deren Aufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung.

Unser Unternehmen unterliegt einer Tarifbindung. Bitte achten Sie darauf, dass wir Angebote zum derzeit gültigen Tarifvertrag erstellen und diese sich über den Jahreswechsel mit hoher Wahrscheinlichkeit ändern können. Monatspreise sind für 1 Jahr mit 12 Monaten kalkuliert, sind pauschal und werden monatlich abgerechnet. Feiertage sind in unserer Kalkulation für monatliche Pauschalleistungen berücksichtigt und werden nicht gesondert gutgeschrieben.

Der Auftraggeber nennt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Unternehmens als Ansprechperson für den Auftragnehmer. Ausschließlich diese Person ist gegebenenfalls berechtigt, über den vertraglichen vereinbarten Leistungsumfang Arbeiten (zum Beispiel nach Bau- oder Instandsetzungsarbeiten) gegen gesonderte Verrechnung an den dem Auftraggeber benannten verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers zu beauftragen.

Urlaube, Büro- und Werksschließungen müssen 6 Monate vor Beginn dieser angekündigt werden. Urlaube, Büro- und Werksschließungen über Feiertage oder über Feiertage mit einem Brückentag werden dabei nicht berücksichtigt. Werden diese in dieser Frist nicht schriftlich angekündigt, wird der o. g. Monatsbetrag berechnet. Urlaube, Büro- und Werksschließungen werden dann in Arbeitszeit gutgeschrieben und müssen innerhalb 1 Monats nach Beendigung des o. g. Grundes nachgearbeitet werden. Nach dieser Zeit verfallen diese unentgeltlich. Die nicht getätigten Arbeitszeiten aus den vorgenannten Gründen werden innerhalb dieses Monats auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Diese können auch gegen den vertraglich vereinbarten reinen Stundensatz wie z. B. für Grundreinigungen verrechnet und ausgeführt werden. Die Ausführungen können auch während der Schließung unter der Beachtung von Sonn- und Feiertagen erfolgen.

Wasserentnahmestellen zur Ausführung der Arbeiten dürfen sich nicht weiter als 20 Meter von der Stelle der auszuführenden Arbeiten befinden. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, einen 20 Liter Eimer standsicher unter dem Wasserhahn zu positionieren. Dasselbe gilt für das Ausgießen der benutzten Reinigungsflotte. Abflüsse müssen so dimensioniert sein, dass diese die Reinigungsflotte aufnehmen können und Auffangbehälter dürfen bei dieser Flottenbeseitigung nicht beschädigt werden. Das Entleeren der Papierkörbe 30 – 120 Liter bezieht sich auf das Entleeren dieser und das Sammeln dieser Papierabfälle und das Verbringen in einen dazu bereitstehenden Sammelcontainer mit Mülltrennung, der sich nicht weiter als 20 Meter von den zu bearbeitenden Räumlichkeiten in einem Objekt oder des zu bearbeitenden Objektes oder der zu bearbeitenden Fläche befindet. Alle anderen Abfälle und Wegedienstleistungen werden separat kalkuliert und sind im Angebot nicht enthalten.

Mängel müssen bei Reinigungsdienstleistungen sofort nach der Ausführung schriftlich angezeigt werden. Soweit im Angebot Stundenlohnarbeiten angeboten wurden, werden diese nach tatsächlich erbrachtem Aufwand abgerechnet und bezahlt. Gefahrene Kilometer werden ebenfalls nach erbrachtem Aufwand abgerechnet und bezahlt.

Nebenabreden oder Änderungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

Alle Positionen wurden nach den zurzeit gültigen Tarifverträgen der Gebäudereinigerinnung und des gültigen Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne der gewerblichen Mitarbeiter in der Gebäudereinigung in der Zeit der Unterhaltsreinigung von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr und alle anderen Beauftragungen oder Anfragen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr kalkuliert. Bitte beachten Sie die Tarifanpassungen der erstellten Angebote über den Jahreswechsel. Unser Unternehmen und die Entgeltung der Mitarbeiter wird durch die zuständige Zollbehörde in Magdeburg überwacht.

Stand: 01.01.2024